Struktur
Der Rat besteht aus den Vorsitzenden islamischer Hochschulvereinigungen und von muslimischen Akademikern geführten Vereinen und einem jeweils von den Vorständen dieser Organisationen zu bestimmenden Vertreter. Alle Ratsmitglieder sind gleichberechtigt und behalten ihre Unabhängigkeit.
1. Sprecher und stellvertretender Sprecher des Rats
Diese 2 Personen werden von den Ratsmitgliedern vorgeschlagen und mit einer Zweidrittelmehrheit von allen Ratsmitgliedern für ein Jahr gewählt. Sie müssen aus Vorstandsmitgliedern von muslimischen Vereinigungen sein.Ihre Aufgabe ist, die Beschlüsse des Rates umzusetzen und den Rat nach außen zu vertreten sowie die beschlossenen Aufgaben zu koordinieren.
2. Beirat
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Für Glaubensfragen und islamische Bildung (Aqida, Akhlaq, Fiqh etc. Der Beirat besteht aus muslimischen Wissenschaftlern aus dem Bereich der Theologie, der Geistes- und Naturwissenschaften.
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Der Beirat hat die Aufgabe, die Sprecher und die Projektgruppen bei der Durchführung obiger Aufgaben, durch ihre kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit, Evaluation, Anpassung an neue Gegebenheiten zu unterstützen.
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Rechtsbeirat ? Dieser Beirat besteht aus muslimischen Rechtsanwälten in Deutschland Die Beiräte werden vom Rat mit 2/3 Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Projektgruppen
Zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Fragen bestimmter Sachbereiche kann der
Rat Projektgruppen einrichten und 1⁄4- oder 1⁄2-jährlich Zeitschriften, Handouts oder
Bücher herausgeben, Artikel veröffentlichen
1. Den Handlungsbedarf für ihren Sachbereich festlegen
2. Entsprechende Projekte für den Rat erarbeiten
3. Nur nach Beschluss des Rates diese Projekte durchführen
4. Dem Rat laufend über ihre Arbeiten berichten
In den Projektgruppen dürfen Vertreter aus Vereinen aber auch Privatpersonen arbeiten.
Ratstreffen und Protokolle: Die Ratsversammlungen finden (außer in Semesterferien) mindestens 2 Mal im Jahr statt.Diese Versammlungen wählen bei ihren Sitzungen eine Versammlungsleitung, die sich aus einem Versammlungsleiter und einem Protokollführer zusammensetzt. Über den Ablauf der Versammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, in die insbesondere die gefassten Beschlüsse aufzunehmen sind. Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden der Versammlung und den Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll wird an alle Ratsmitglieder zugesandt oder zugemailt.
Entscheidungs-/Abstimmungsverfahren: Alle Entscheidungen und Beschlüsse sind lediglich vom Rat zu treffen. Diese Entscheidungen können den Rat, die Projektgruppen oder die Beziehung nach außen betreffen.
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Die Entscheidungen können nur in ordentlichen Sitzungen (mit vorheriger Einladung) durch Abstimmung getroffen werden. Die Sitzung ist dann ordentlich, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind.
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Im Rat hat jede Vereinigung nur eine Stimme.
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Eine Mitgliedsorganisation kann mit "JA", "NEIN" oder "ENTHALTUNG" stimmen.
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Die Beschlüsse sind gültig, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit ("JA" Stimmen) zustande gekommen sind.
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Eine Vereinigung ist stimmberechtigt, wenn sie ihre Mitgliedschaft erworben und noch nicht verloren hat. Sie ist nicht stimmberechtigt, wenn sie im Schwebezustand ist, zum Beispiel die Spendenbeiträge nicht komplett bezahlt hat und nicht befreit ist.
Falls zwei oder mehrere Vertreter einer Vereinigung sich nicht einigen können, wird diese Stimme als "ENTHALTUNG" gezählt. Nicht vertretungsberechtigte Privatpersonen können nicht mit abstimmen.
Beziehung des Rates zu den einzelnen Vereinigungen und der Vereinigungen
untereinander
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Der Rat darf nur in den oben genannten Zielen koordinierend und vertretend aktiv sein. Der Rat kann nicht einzelne Mitgliedsorganisationen zu Handlungen auffordern oder sie unter Druck setzen. Der Rat darf auch nicht Einstellungen beeinflussen oder Handlungen aktiv oder passiv verurteilen/missbilligen.
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Die einzelnen Vereinigungen behalten ihre Eigenständigkeit/Unabhängigkeit. Die Struktur der Vereinigungen außerhalb des Rates ist nicht von Interesse, solange sie die demokratischen Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland beachten und dem Ruf des Rates nicht schaden.
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Eine einzelne Vereinigung oder eine Gruppe von Vereinigungen kann aus dem Rat keine finanziellen, politischen, ideologischen Vorteile erzielen. Einer einzelnen Vereinigung oder einer Gruppe von Vereinigungen darf kein Nachteil durch die Zugehörigkeit zum Rat entstehen.
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Eine einzelne Vereinigung oder eine Gruppe von Vereinigungen darf nicht einer anderen Vereinigung über den Rat finanzielle, politische, ideologische Nachteile erwirken.
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Der Rat besteht aus den Vertretern von Vereinigungen und wird zum Wohle alle muslimischen Hochschulgruppen und akademischen Vereinen und der deutschen Gesellschaft in Deutschland arbeiten. Der Rat darf nicht nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht sein.
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Die Differenzen zwischen dem Rat und einzelner Vereinigungen sowie deren Vertretern untereinander werden mit demokratischen Mitteln und ohne Zwang und Druck ausgeräumt oder gegenseitig respektiert. Auf Wunsch können Schiedspersonen vom Rat bestimmt werden.
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Die Abstammung bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität, ob Deutscher, Araber, Türke oder zu einer anderen Nationalität hat bei Entscheidungen die gleiche Gewichtung und spielt daher keine Rolle.
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Die einzelnen Vereinigungen können den Rat für sich nutzen. Die Vereinigungen dürfen dieses Gremium in folgenden Punkten nicht für sich nutzen:
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finanzielle Vorteile
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politische/ideologische Vorteile
Aufnahme von neuen Mitgliedsvereinen in den Rat
Die Aufnahme einer neuen Mitgliedsvereinigung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag beim Sprecher des Rates, der diesen innerhalb von vier Wochen an die Mitglieder mitteilt. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird vom Rat geprüft und entschieden. Vorher können die Ratsmitglieder über eine Vorstellung/Selbst-Darstellung der neu aufzunehmenden Vereinigung bei der nächsten Sitzung abstimmen. Durch eine 2/3 Mehrheit im Rat kann sich die Antrag stellende Vereinigung beim Rat in der nächstmöglichen Sitzung vorstellen. Dieneu aufzunehmende Vereinigung muss dabei die bestehenden Strukturen und bisherige Beschlüsse des Rates akzeptieren. Dann kann mit einer 2/3 Mehrheit im Rat die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung.
Ausschluss von Mitgliedsvereinen oder vertretungsberechtigten Personen aus dem Rat
Nur mit einem schriftlichen Antrag eines Mitglieds beim Sprecher des Rates wird über den Ausschluss einer Mitgliedsorganisation oder einer vertretungsberechtigten Person im Rat oder in den Projektgruppen beraten. Über den Ausschluss einer Mitgliedsvereinigung oder einer vertretungsberechtigten Person können die Ratsmitglieder nur bei folgenden schwerwiegenden Gründen abstimmen:
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Fehlverhalten oder Äußerungen, die dem Rat finanziell oder politisch schaden
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Fehlverhalten oder Äußerungen, die einer Mitgliedsvereinigung finanziell oder politisch schaden
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Bereicherung der eigenen Person oder der eigenen Gruppe durch die Ratsmitgliedschaft
Eine 2/3 Mehrheit im Rat entscheidet dann über einen Ausschluss.
Mitteilung des Wechsels von Vorstandsmitgliedern der Mitgliedsvereine bei Neuwahlen
Bei Wechsel von Vorstandsmitgliedern sind die Änderungen dem Rat mitzuteilen, so dassneue Vorstandsmitglieder einer Mitgliedsorganisation die vorherigen Ratsvertreter ablösen können. Der Wechsel des Vorstands ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
Koordinierungsteam
Bei der Konzeptionierung und Durchführung o. g. Themenbereiche wird ein Koordinierungsteam aus muslimischen Studenten und Akademikern gebildet. Die Islamische Hochschulvereinigung in Bonn wird diese Projekte zunächst für ein Jahr koordinieren.BildungswerkGeplant ist die Gründung eines islamischen Bildungswerks, um muslimischen Studenten undAkademikern Wissen zu vermitteln und sie in diversen Bereichen zu qualifizieren.
Sekretariat
Eine feste Bürokraft wird die Innen- und Außenkorrespondenz führen sowie die Homepage www.islamnavigator.de pflegen.
Finanzierung
Um obige Vorhaben zu finanzieren ist die Einrichtung einer Spendenkasse vorgesehen.
Die halbjährliche Spende pro Mitgliedsvereinigung beträgt 20,- Euro. Vereine, die noch im Aufbau sind können auf Antrag von der Zahlung entbunden werden.
Kooperationen
Um die Aufgaben zu erfüllen wird der Rat mit anderen Organisationen kooperieren:
Muslimische Organisationen und Vereine sowie kommunale, landes- und bundesweite
Institutionen.