Präambel

 

Der Rat möchte als unabhängige, offizielle Vertretung muslimischer Hochschulvereinigungen sowie muslimischer Akademiker in Deutschland wesentlich zur Lebensqualität der Muslime in Deutschland im Sinne der Sicherung religiöser Bedürfnisse beitragen. Daher gründen muslimische Studenten und Akademiker in Deutschland einen Rat, der Ihre Interessen gegenüber dem Land, Bund und sonstigen öffentlichen sowie zivilen Einrichtungen vertritt und Verhandlungen mit ihnen führt.

 

Der Rat versteht sich somit als Bindeglied zu öffentlichen Institutionen und zivilen Einrichtungen in Deutschland. Alle muslimischen Studenten und Akademiker, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, werden unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status, ihrem Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer islamischen Rechtsschule gleichberechtigt vertreten. Der Rat betrachtet es als eine zentrale Aufgabe, muslimischen Studenten und Akademikern in Deutschland ein wertvoller Partner darin zu sein, sich unter Bewahrung der muslimischen Identität am gesellschaftlichen Integrationsprozess, im Sinne der Partizipation, zu beteiligen.

 

Grundlage dieser Vereinbarung ist daher auch die Pflicht, dass wir unserer Verantwortung als Muslime untereinander, zu anderen Menschen und Gruppen in der Gesellschaft sowie gegenüber Allah, dem barmherzigen Schöpfer gerecht werden. Daher besteht die Notwendigkeit, dass wir den Zusammenhalt (ittifaq) und die Einheit (ittihad) als Muslime in Deutschland anstreben und unsere Arbeit mit Allahs Hilfe auf der gemeinsamen Basis der islamischen Quellen und muslimischer Ethik, die sich am friedvollen, respektvollen Umgang miteinander orientiert und auf soziale Gerechtigkeit bedacht ist, gestalten. In der Zusammenarbeit von Männern und Frauen unterschiedlichen Hintergrunds sollen entscheidende Impulse entstehen, eine muslimische Lebensweise als absolut vereinbar mit der persönlichen Identifikation als Teil Deutschlands immer breiter auch außerhalb des muslimischen Kreises zu etablieren.

 

Daher möchte sich der Rat mit Themen wie Identität -Wissenschaft - Bildung - Wirtschaft - Gesellschaft - Integration - Kultur auseinander setzen und diesbezüglich Konzepte erarbeiten. Damit geht einher, noch stärker den Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen. Es gilt, Vorurteile, Klischeevorstellungen und alte Ressentiments durch Information, Transparenz und die Förderung von Nachbarschaftlichkeit sowie mehr aktiver Teilhabe von Muslimen am gesellschaftlichen Leben abzubauen.

 

Der Rat muslimischer Studenten und Akademiker in Deutschland versteht sich als ein demokratisches Gremium nachdem Shuraprinzip (Beratungsprinzip). Er beachtet das Grundgesetz und die rechtsstaatliche, demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Rat lehnt jedwede Art von Diskriminierung, Ungerechtigkeit, Extremismus, Fanatismus, Terrorismus, sowie Rassismus und Antisemitismus ab.

 

 

Ziele und Aufgabenfelder

 

Die Unterzeichner verpflichten sich, auf der Basis des oben genannten Leitbilds und der ihnen gegebenen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturen, die unten aufgeführten Aufgaben gemeinsam zu beraten und zu lösen:
 

"...ihre Angelegenheiten gemäß der Schura (Beratung) untereinander klären ... " (42:38)

  • Vereinigung aller islamischen Hochschulgruppen und von muslimischen Akademikern geführten Vereinen in der Bundesrepublik Deutschland sowie die

  • Förderung der gemeinsamen wissenschaftlichen, gesellschaftspolitischen und kulturellen Arbeit Vernetzung von Aktivitäten der verschiedenen muslimischen

  • Hochschulvereinigungen und akademischen Vereinen sowie Bildung einer gemeinsamen Plattform zwischen muslimischen Organisationen, um sich zu beraten, sich gegenseitig zu unterstützen sowie gemeinsame Entscheidungen zu treffen,

  • notwendige Aufgaben zu koordinieren und gemeinsam durchzuführen z.B. durch regelmäßige Treffen der Ratsmitglieder (Informationsweitergabe und Intensivierung von Kontakten)

"Und haltet insgesamt an Allahs Seil fest, und zersplittert euch nicht...(3:103) Die Mumin sind doch Geschwister, so versöhnt eure Geschwister miteinander!

 

Und handelt Taqwa gemäß Allah gegenüber, damit euch Barmherzigkeit erwiesen wird."(49:10)

         

  • Förderung und Pflegen der Geschwisterlichkeit sowie des    Zusammenhalts und der Einheit unter den Muslimen in Deutschland

z.B. durch Organisation gemeinsamer Veranstaltungen (Gestaltung gemeinsamer Events) Betreuung und Regelungen relevanter Belange islamischer Hochschulvereinigungen und von muslimischen Akademikern geführten Vereinen in Deutschland (Regelungen über Gebetsmöglichkeiten an der Uni und am Arbeitsplatz und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, wo sich Muslime tagsüber aufhalten, Bekleidungsvorschriften für Studenten sowie für Angestellte in der freien Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst)

"Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer des anderen Freund/Beschützer: Sie gebieten das Gute und verbieten das Verwerfliche..."(9:71)

  • Studentenbetreuung und -beratung an den Unis  Vertretung von muslimischen Studenten und Akademikern in diversen Gremien

  • Qualifizierung muslimischer Studenten und Akademiker im Bereich des islamischen Wissens und der gesellschaftspolitischen Bildung und der (islamischen) Lebensführung?...

"Sind etwa diejenigen, die wissen, gleich denjenigen, die nicht wissen? Doch nur diejenigen mit Verstand lassen sich ermahnen."(39:9)

  • Förderung islamischen Bewusstseins

  • Förderung islamischer Wissenschaften und Kultur

  • Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Fortbildungsseminare für muslimische Studenten und Akademiker

  • Qualifizierung von Vereinsfunktionären (Mediation, Motivation, Mentoring,Moderation, Rhetorik, Strategie- und Projektmanagement)

  • Durchführung von Bildungsreisen

  • Gründung einer Ethik-Projektgruppe
    (z.B. Medienethik ? Gegen Diffamierungen von heiligen Schriften, Personen, etc.)

  • Gründung eines Medienreferats/AG für Öffentlichkeitsarbeit (Schaffen von Öffentlichkeit durch mediale Präsenz, Vermittlung kompetenter wichtiges Ziel ist die Bewahrung des sozialen Friedens in der Gesellschaft durch Abbau von Vorurteilen und Vermittlung von Wissen

"Und so machten Wir euch zu einer Gemeinschaft der Mitte, damit ihr Zeugen über den Menschen seid, und der Gesandte über euch Zeuge ist..."(2:143)

  • Nachbarschaftsprojekte initiiere

  • Projekt: "Islam verstehen"

    • Besuchsangebot für Schulen und Unis: Im Gespräch soll auf der Grundlage eines kurzen Referates mit anschließender Diskussion ein authentischer Einblick in den Islam und die Situation in Deutschland gewonnen werden

     

    • Durchführung von Veranstaltungen für Interessierte Organisation von Moscheeführungen für spezielle Zielgruppen

     

     

    • Erstellen von Pressemitteilungen

     

    • Offene Sprechstunde für alle (Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme und Besprechung von Fragen und Anliegen - auch für Menschen nicht- muslimischen Glaubens)

     

    • Beratung öffentlicher und privater Stellen in Bereichen, die die Muslime betreffen

     

    • Fortbildungsseminare für Multiplikatoren (Erzieher, Lehrer, Angest. im Ö.D., Ärzte und Pflegepersonal etc.) im Bereich: Islamische Werte Tradition und Verhaltensweisen sowie Mediation (Konfliktmanagement)

     

    • Besuch von kommunalen und kirchlichen Einrichtungen

     

    • Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, sowie der Abbau von Konflikten, Vorurteilen und Missverständnissen zwischen den Religionsgemeinschaften und Kulturen

Diese Liste kann durch Zweidrittelbeschluss des Rates erweitert werden.

 

 

Struktur

 

Der Rat besteht aus den Vorsitzenden islamischer Hochschulvereinigungen und von muslimischen Akademikern geführten Vereinen und einem jeweils von den Vorständen dieser Organisationen zu bestimmenden Vertreter. Alle Ratsmitglieder sind gleichberechtigt und behalten ihre Unabhängigkeit.
 

1. Sprecher und stellvertretender Sprecher des Rats

 

Diese 2 Personen werden von den Ratsmitgliedern vorgeschlagen und mit einer Zweidrittelmehrheit von allen Ratsmitgliedern für ein Jahr gewählt. Sie müssen   aus Vorstandsmitgliedern von muslimischen Vereinigungen sein.Ihre Aufgabe ist,  die Beschlüsse des Rates umzusetzen und den Rat nach außen zu vertreten  sowie die beschlossenen Aufgaben zu koordinieren.

 

2. Beirat

 

  • Für Glaubensfragen und islamische Bildung (Aqida, Akhlaq, Fiqh etc. Der  Beirat besteht aus muslimischen Wissenschaftlern aus dem Bereich    der Theologie, der Geistes- und Naturwissenschaften.

  • Der Beirat hat die Aufgabe, die Sprecher und die Projektgruppen bei der Durchführung obiger Aufgaben, durch ihre kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit, Evaluation, Anpassung an neue Gegebenheiten zu unterstützen.    

  • Rechtsbeirat ? Dieser Beirat besteht aus muslimischen Rechtsanwälten in Deutschland Die Beiräte werden vom Rat mit 2/3 Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

3. Projektgruppen


      Zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Fragen bestimmter Sachbereiche kann der
      Rat Projektgruppen einrichten und 1⁄4- oder 1⁄2-jährlich Zeitschriften, Handouts oder
      Bücher herausgeben, Artikel veröffentlichen

 

    1. Den Handlungsbedarf für ihren Sachbereich festlegen

    2. Entsprechende Projekte für den Rat erarbeiten

    3. Nur nach Beschluss des Rates diese Projekte durchführen

    4. Dem Rat laufend über ihre Arbeiten berichten

 

In den Projektgruppen dürfen Vertreter aus Vereinen aber auch Privatpersonen arbeiten.

Ratstreffen und Protokolle: Die Ratsversammlungen finden (außer in Semesterferien) mindestens 2 Mal im Jahr statt.Diese Versammlungen wählen bei ihren Sitzungen eine Versammlungsleitung, die sich aus einem Versammlungsleiter und einem Protokollführer zusammensetzt. Über den Ablauf der Versammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, in die insbesondere die gefassten Beschlüsse aufzunehmen sind. Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden der Versammlung und den Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll wird an alle Ratsmitglieder zugesandt oder zugemailt.

 

Entscheidungs-/Abstimmungsverfahren: Alle Entscheidungen und Beschlüsse sind lediglich vom Rat zu treffen. Diese Entscheidungen können den Rat, die Projektgruppen oder die Beziehung nach außen betreffen.

 

  • Die Entscheidungen können nur in ordentlichen Sitzungen (mit vorheriger Einladung) durch Abstimmung getroffen werden. Die Sitzung ist dann ordentlich, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind.

  •  Im Rat hat jede Vereinigung nur eine Stimme.

  •  Eine Mitgliedsorganisation kann mit "JA", "NEIN" oder "ENTHALTUNG" stimmen.

  • Die Beschlüsse sind gültig, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit ("JA" Stimmen) zustande gekommen sind.

  • Eine Vereinigung ist stimmberechtigt, wenn sie ihre Mitgliedschaft erworben und noch nicht verloren hat. Sie ist nicht stimmberechtigt, wenn sie im Schwebezustand ist, zum Beispiel die Spendenbeiträge nicht komplett bezahlt hat und nicht befreit ist.

Falls zwei oder mehrere Vertreter einer Vereinigung sich nicht einigen können, wird diese Stimme als "ENTHALTUNG" gezählt. Nicht vertretungsberechtigte Privatpersonen können nicht mit abstimmen.
   
Beziehung des Rates zu den einzelnen Vereinigungen und der Vereinigungen
untereinander

  1. Der Rat darf nur in den oben genannten Zielen koordinierend und vertretend aktiv sein. Der Rat kann nicht einzelne Mitgliedsorganisationen zu Handlungen auffordern oder sie unter Druck setzen. Der Rat darf auch nicht Einstellungen beeinflussen oder Handlungen aktiv oder passiv verurteilen/missbilligen.

  2. Die einzelnen Vereinigungen behalten ihre Eigenständigkeit/Unabhängigkeit. Die Struktur der Vereinigungen außerhalb des Rates ist nicht von Interesse, solange sie die demokratischen Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland beachten und dem Ruf des Rates nicht schaden.

  3. Eine einzelne Vereinigung oder eine Gruppe von Vereinigungen kann aus dem Rat keine finanziellen, politischen, ideologischen Vorteile erzielen. Einer einzelnen Vereinigung oder einer Gruppe von Vereinigungen darf kein Nachteil durch die Zugehörigkeit zum Rat entstehen.

  4. Eine einzelne Vereinigung oder eine Gruppe von Vereinigungen darf nicht einer anderen Vereinigung über den Rat finanzielle, politische, ideologische Nachteile erwirken.

  5. Der Rat besteht aus den Vertretern von Vereinigungen und wird zum Wohle alle muslimischen Hochschulgruppen und akademischen Vereinen und der deutschen Gesellschaft in Deutschland arbeiten. Der Rat darf nicht nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht sein.

  6. Die Differenzen zwischen dem Rat und einzelner Vereinigungen sowie deren Vertretern untereinander werden mit demokratischen Mitteln und ohne Zwang und Druck ausgeräumt oder gegenseitig respektiert. Auf Wunsch können Schiedspersonen vom Rat bestimmt werden.

  7. Die Abstammung bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität, ob Deutscher, Araber, Türke oder zu einer anderen Nationalität hat bei Entscheidungen die gleiche Gewichtung und spielt daher keine Rolle.

  8. Die einzelnen Vereinigungen können den Rat für sich nutzen. Die Vereinigungen dürfen dieses Gremium in folgenden Punkten nicht für sich nutzen:

  • finanzielle Vorteile

  • politische/ideologische Vorteile

Aufnahme von neuen Mitgliedsvereinen in den Rat

 

Die Aufnahme einer neuen Mitgliedsvereinigung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag beim Sprecher des Rates, der diesen innerhalb von vier Wochen an die Mitglieder mitteilt. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird vom Rat geprüft und entschieden. Vorher können die Ratsmitglieder über eine Vorstellung/Selbst-Darstellung der neu aufzunehmenden Vereinigung bei der nächsten Sitzung abstimmen. Durch eine 2/3 Mehrheit im Rat kann sich die Antrag stellende Vereinigung beim Rat in der nächstmöglichen Sitzung vorstellen. Dieneu aufzunehmende Vereinigung muss dabei die bestehenden Strukturen und bisherige Beschlüsse des Rates akzeptieren. Dann kann mit einer 2/3 Mehrheit im Rat die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgen.

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung.


Ausschluss von Mitgliedsvereinen oder vertretungsberechtigten Personen aus dem Rat

Nur mit einem schriftlichen Antrag eines Mitglieds beim Sprecher des Rates wird über den Ausschluss einer Mitgliedsorganisation oder einer vertretungsberechtigten Person im Rat oder in den Projektgruppen beraten. Über den Ausschluss einer Mitgliedsvereinigung oder einer vertretungsberechtigten Person können die Ratsmitglieder nur bei folgenden schwerwiegenden Gründen abstimmen:

  • Fehlverhalten oder Äußerungen, die dem Rat finanziell oder politisch schaden

  • Fehlverhalten oder Äußerungen, die einer Mitgliedsvereinigung finanziell oder politisch schaden

  • Bereicherung der eigenen Person oder der eigenen Gruppe durch die Ratsmitgliedschaft

Eine 2/3 Mehrheit im Rat entscheidet dann über einen Ausschluss.

 

Mitteilung des Wechsels von Vorstandsmitgliedern der Mitgliedsvereine bei Neuwahlen

Bei Wechsel von Vorstandsmitgliedern sind die Änderungen dem Rat mitzuteilen, so dassneue Vorstandsmitglieder einer Mitgliedsorganisation die vorherigen Ratsvertreter ablösen können. Der Wechsel des Vorstands ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

 

Koordinierungsteam

 

Bei der Konzeptionierung und Durchführung o. g. Themenbereiche wird ein Koordinierungsteam aus muslimischen Studenten und Akademikern gebildet. Die Islamische Hochschulvereinigung in Bonn wird diese Projekte zunächst für ein Jahr koordinieren.BildungswerkGeplant ist die Gründung eines islamischen Bildungswerks, um muslimischen Studenten undAkademikern Wissen zu vermitteln und sie in diversen Bereichen zu qualifizieren.

 

Sekretariat

 

Eine feste Bürokraft wird die Innen- und Außenkorrespondenz führen sowie die Homepage www.islamnavigator.de pflegen.

 

Finanzierung

 

Um obige Vorhaben zu finanzieren ist die Einrichtung einer Spendenkasse vorgesehen.
Die halbjährliche Spende pro Mitgliedsvereinigung beträgt 20,- Euro. Vereine, die noch im Aufbau sind können auf Antrag von der Zahlung entbunden werden.

 

Kooperationen


Um die Aufgaben zu erfüllen wird der Rat mit anderen Organisationen kooperieren:
Muslimische Organisationen und Vereine sowie kommunale, landes- und bundesweite
Institutionen.

 

 

 

 

Ethische Grundsätze

 

Ethische Grundsätze des Rats muslimischer Studenten und Akademiker in Deutschland
   

  1. Verantwortungsbewusstsein

  2. Sidq (Aufrichtigkeit)

  3. Amana (Zuverlässigkeit)

  4. khlas (Aufrichtigkeit im Handeln)

  5. Hikma (Weisheit)

  6. Adala (Gerechtigkeit)

  7. Sabr (Geduldigkeit/Standhaftigkeit)

  8. Tawadu (Bescheidenheit)

  9. Hilm (Sanftmut)

  10. Rahma (Barmherzigkeit)

  11. Mahabba (Liebe)

  12. Uhuwwa (Geschwisterlichkeit)

  13. Ittifaq und Ittihad (Zusammenhalt und Einheit)

  14. Gegenseitige Achtung, Anerkennung und Akzeptanz

  15. Verantwortungsvoller und adabvoller Umgang miteinander

  16. Gegenseitige Loyalität

  17. Transparenz und Kommunikation

Als Rat verstehen wir uns als Zuhörer und Helfer, um mit der besten Absicht das Richtige richtig zu tun! Im Vordergrund steht rida-i ilahi (die Anstrebung Allahs Wohlgefallen zu erlangen) aus Liebe und Dank zum Schöpfer.

 

Der Qur'an und die Sunna unseres Propheten (s) sind uns Muslimen ein anvertrautes Gut (al-amana). Dieser Verantwortung gilt es gerecht zu werden. Unser Grundsatz der Verantwortlichkeit ist: ...das Gute/Rechte gebieten und das Verwerfliche verwehren...(9:112) - al-amr bi-l-ma'rūf wa nahy ani l-munkar! Kurzum ist es unsere Aufgabe, gemäß der Hadith unseres Propheten (s), Diener dieser muslimischen Gemeinschaft in Deutschland zu sein. Dieses Prinzip gilt für alle Ratsmitglieder.

 

Allah möge unsere Herzen mit Iman weiten und uns alle Recht leiten. Jedwede Änderung in dieser Vereinbarung bedarf einer Mehrheit von Dreivierteln aller Ratsmitglieder.