Sie sind hier

An die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter

22.10.2011

Der nordrhein-westfälische Verfassungsrichter und Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster, Michael Bertrams kritisierte anlässlich eines Vortrags bei einer kirchlichen Veranstaltung in Münster das Verhältnis von Mann und Frau im Islam. Die Scharia, so behauptet der Richter, weise der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann. Eine Frau, die das Kopftuch trage bekenne sich daher nicht widerspruchsfrei zu der Verfassung und den deutschen Werten. Dieser Umstand schließe ihre Eignung für den Beruf als Lehrerin aus.

Gleichzeitig forderte der Jurist, dass dem Staat in den Bereichen Schule und Erziehung nicht nur zugemutet werden müsse, christliche Wertevorstellungen zu tolerieren. Der Staat müsse diese Wertevorstellungen vielmehr im Rahmen einer qualifizierten Partnerschaft unterstützen.

Untypisch und für einen Juristen nicht angemessen ist die wenig differenzierende und populistische Äußerung bezüglich des Geschlechterverhältnisses im Islam, für das der Richter im Übrigen die Erklärungen schuldig bleibt. Besorgniserregend ist, dass Herr Bertrams pauschal über Muslime spricht und dabei die Vielfalt der unterschiedlichen Anschauungen über die Stellung der Frau im Islam ausblendet. Sowohl die einseitige Darstellung des Geschlechterverhältnisses im Islam, wie auch der Schluss im Hinblick auf Verfassungsfragen entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Das Beschwören der Unvereinbarkeit des Islams mit der Verfassung und die undifferenzierte Warnung vor einer Gefährdung deutscher Werte durch den Islam erfüllt sowohl stilistisch, wie insbesondere inhaltlich nicht die Voraussetzungen an eine wissenschaftliche und politisch korrekte Herangehensweise an die Thematik. Nach unserer Auffassung ziemt es sich für einen Amtsträger in der Position von Herrn Bertrams nicht, sich derart antiislamisch zu positionieren.

Die diskriminierende Wirkung wird freilich dadurch verstärkt, dass Herr Bertrams mit gleichem Atemzug eine zudem verfassungsrechtlich bedenkliche Partizipation des Staates bei der Umsetzung evangelischer Werte fordert. Die Konsequenz dieser Äußerung ist, dass das Vertrauen der Muslime in die Rechtsstaatlichkeit erhebliche Beeinträchtigungen erfährt, wenn ein Vertreter des obersten Verfassungsorgans des Landes sich derart einseitig und abwertend in Bezug auf den Islam äußert. Mit einer objektiven und vor allem wissenschaftlich angemessenen Herangehensweise in Ausübung seines Amtes an die Muslime betreffende Fälle, ist nach diesem Statement von Herrn Bertrams beim besten Willen nicht mehr zu rechnen.

Abgesehen von den enormen Belastungen, die der Integrationsprozess der Muslime durch die Äußerung erfährt, befürchten die Muslime, dass dieses Statement eines Vertreters des obersten Verfassungsorgans des Bundeslandes als Rechtfertigung zur Einschränkungen verfassungsmäßig verbriefter Freiheiten religiöser Minderheiten in Deutschland dienen könnte. Muslimische Eltern, die sich gegen religiöse Diskriminierung und Zwangsassimilierung ihrer Kinder an den Schulen rechtlich wehren wollen, landen nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel auf Landesebene zuletzt bei Herr Bertrams, der nach unserer Auffassung mit seinem Statement der Verwaltung und den unteren Instanzen durch die Blume Rückendeckung für diverse die Muslime diskriminierende Entscheidung zugesagt hat.

Mit der Wertung Bertrams erreicht die Diskriminierung muslimischer Lehrkräfte eine neue Dimension. Hielt man bis dahin das Kopftuch bei Lehrpersonen wegen der Gefahr einer religiösen Beeinflussung der Schüler für bedenklich, so wird nun die Eignung der Person insgesamt in Frage gestellt, die ihrem Verständnis des anderen Umgangs mit Intimität und Öffentlichkeit durch das Tragen des Kopftuchs Ausdruck verleiht.

Da Herr Bertrams die mangelnde Eignung zudem nicht an der Frage des Kopftuchs festmacht, sondern letztendlich an dem Bekenntnis zur islamischen Werteordnung, kann zukünftig wohl jede Muslima als für das Lehramt ungeeignet erachtet werden, die durch ihre Lebensweise irgendwie eine Hinwendung zur islamischen Werteordnung indiziert, auch wenn sie kein Kopftuch trägt. Wird zukünftig das Fasten im Ramadan, oder das Verrichten des Gebetes im Privaten schon ausreichen, um der Muslima die Eignung zur Ausübung des Lehramtes abzusprechen? Nach der Äußerung von Herrn Bertram besteht auf Seiten der Muslime Unsicherheit und damit Klärungsbedarf.

Als Rat muslimischer Studierenden und Akademiker haben wir vorrangig ein Interesse an einer Erklärung. Wir vertreten 25 Hochschulvereinigungen und zahlreiche dem Rat angeschlossene Akademiker deutschlandweit. In diesem Rahmen ist es unsere Aufgabe, die Interessen angehender muslimischer Lehrer zu wahren, die wir durch die Aussage von Herrn Bertrams gefährdet sehen.

Wir wünschen, dass die streitgegenständlichen Fragen nicht im Wege populistischer Äußerungen beantwortet werden, sondern in einen wissenschaftlichen Rahmen eingebettet erörtert werden. Die Äußerungen von Herrn Bertrams schaffen einen Generalverdacht, dem auch diejenigen erliegen, die um ein positives Verhältnis zu deutschem Verfassungsrecht innerhalb der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland bemüht sind.

Es geht nun darum die kontraproduktiven Tendenzen zu beseitigen und vertrauensbegründende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Ein Gespräch mit Ihnen erscheint uns in jedem Fall unumgänglich, daher bitten wir höflich um die Vereinbarung eines Termins.

 

Wir sehen einer zeitnahen Stellungnahme von Ihrer Seite entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rat muslimischer Studierender und Akademiker